Bewerbung für einen Studiengang an einer Universität oder Hochschule

Um die Bewerbung für einen Studiengang sollte man sich rechtzeitig kümmern. Der Einstieg in das Studium erfolgt dann zumeist im Wintersemester, ist aber oftmals auch zum Sommersemester möglich.

Zulassungsbeschränkungen für die Bewerbung für einen Studiengang

Die Aufnahmekapazitäten von Universitäten und Hochschulen sind begrenzt. Die Zahl der maximalen Neuzulassungen in einem Studiengang wird unter anderem auf der Basis der Zahl der Lehrenden sowie der Räumlichkeiten nach rechtlich vorgegebenen Formeln berechnet. Bei Studiengängen, in denen die Nachfrage größer als das Angebot ist, werden deshalb Zulassungsbeschränkungen eingeführt. Man kann in Abhängigkeit von den Zulassungsbeschränkungen zwischen drei Arten von Studiengängen unterscheiden:

  • bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge beim Studienportal www.hochschulstart.de (betrifft die Studiengänge Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin)
  • örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge
  • frei zugängliche Studiengänge

Auswahlverfahren bei der Bewerbung für einen Studiengang

Es stellt sich die Frage, welche Auswahlverfahren bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen zum Einsatz kommen. Wichtige Verfahren (die auch kombiniert werden) sind:

  • Das klassische Auswahlinstrument ist die Durchschnittsnote des Abiturzeugnisses bzw. des Zeugnisses zur Fachhochschulreife. Der Begriff Numerus Clausus meint jene Durchschnittsnote, bis zu deren Erreichen (ausgehend von der Bestnote) Bewerber*innen in einen Studiengang aufgenommen worden sind. Der Numerus Clausus ist somit vergangenheitsbasiert und nur ein Orientierungswert, um die eigenen Bewerbungschancen einschätzen zu können. In Abhängigkeit von der Bewerbungslage kann sich der Numerus Clausus durchaus ändern.
  • Ergänzend zum Numerus Clausus werden teilweise auch die Abschlussnoten von besonders relevanten Schulfächern berücksichtigt.
  • Eine andere Möglichkeit sind Eignungsprüfungen, beispielsweise für ein Sport- oder Schauspielstudium.
  • Im künstlerisch-kreativen Bereich werden teilweise Bewerbungsmappen mit selbst erstellten Kunstwerken eingefordert.
  • In Motivationsschreiben sind das besondere Interesse an und die besondere Eignung (z.B. affine Hobbys oder Stationen im Lebenslauf) für den Studiengang darzulegen.

Bewerbungs- und Vergabeverfahren

Das Bewerbungs- und Vergabeverfahren stellt sich in Abhängigkeit von den genannten Arten von Studiengängen unterschiedlich dar:

  • Bei zulassungsfreien Studiengängen erfolgt die Bewerbung direkt bei der Universität oder Hochschule. Sofern die formalen Eingangsvoraussetzungen erfüllt sind, wirst du mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit zugelassen.
  • Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt die Bewerbung grundsätzlich an der jeweiligen Hochschule oder Universität. Weil sich die potenziellen Studierenden (was legal ist) oftmals bei mehreren Universitäten und Hochschulen bewerben, kommt es immer wieder zu Planungsproblemen (mit der Konsequenz nicht ausgelasteter Studiengänge), weil die ausgewählten Personen nicht den zugesagten Studienplatz antreten. Aus diesem Grund werden örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge über das sogenannte dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) vergeben. Zunächst muss man sich hierfür auf der Seite www.hochschulstart.de der Stiftung für Hochschulzulassungen registrieren und erhält eine Identifikationsnummer, die man bei den Bewerbungen zu den gewünschten Studiengängen (man kann sich auf bis zu 12 DoSV-Studiengänge bewerben) angeben muss. Bei der Annahme eines angebotenen Studienplatzes werden die anderen Universitäten bzw. Hochschulen informiert und können entsprechend die Zahl der zugelassenen Bewerber*innen erhöhen.
  • Unter die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge fallen die Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Die Bewerbung erfolgt nicht bei den Universitäten bzw. Hochschulen, sondern direkt auf der Seite von Hochschulstart. Ähnlich wie beim DoSV muss man sich zunächst registrieren, bevor die eigentliche Bewerbung ebenfalls direkt über Hochschulstart erfolgt. Die Zuweisung der Studienplätze erfolgt in mehreren Schritten:
    • In einer Vorabquote werden zunächst rund 20 % der Studienplätze vergeben, z.B. an Härtefälle oder an Bewerber*innen, die sich verpflichtet haben, ihren Beruf in Bereichen mit einem besonderen öffentlichen Bedarf (z.B. „Landärzt*innen“) auszuüben
    • Von den verbliebenen Studienplätzen werden 30 % nach der Abiturbestenquote vergeben und weitere 10 % über die zusätzliche Eignungsquote (z.B. Ergebnis eines Studieneignungstests). Mit 60 % werden die meisten Studienplätze direkt von den Hochschulen vergeben, die hierfür eigene Auswahlverfahren verwenden können.

benötigte Unterlagen

Die Bewerbung für einen Studiengang erfolgt auf digitalem Weg. Teilweise (das wird dir mitgeteilt) müssen noch Unterlagen (z.B. das finale Abschlusszeugnis) auf dem postalischen Weg ein- bzw. nachgereicht werden. Wenn deine Bewerbung erfolgreich war und du den Studienplatz annimmst, musst du dich noch an der Hochschule immatrikulieren („einschreiben“), um dort als Student*in aufgenommen zu werden. Hierbei sind verschiedene Unterlagen im Original oder beglaubigter Kopie vorzulegen, z.B. das Zeugnis mit der Hochschulzugangsberechtigung. Das Immatrikulationsamt (oftmals auch als Studenten- oder Studierendensekretariat der Universität bzw. Hochschule bezeichnet) wird dir mitteilen, welche Unterlagen bis wann einzureichen sind. Teilweise muss man auch zur Immatrikulation persönlich vorstellig werden.

Das Wintersemester beginnt in der Universität Anfang Oktober und das Sommersemester Anfang April. An einer Hochschule starten die Semester zumeist einen Monat früher. Die Studiengänge an Universitäten und Hochschulen beginnen zumeist im Wintersemester.

Bewerbungsfristen

Bewerbungsfristen hängen vom Start des Semesters und von der Art des Zulassungsverfahrens ab. Bei den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen endet die Bewerbungsfrist für das Wintersemester normalerweise am 15. Juli. Bei den zulassungsfreien und örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen ist auf der Seite der jeweiligen Hochschule bzw. Universität nach der Bewerbungsfrist zu schauen. Insbesondere bei zulassungsfreien Studiengängen und örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen ohne DoSV ist der Bewerbungsschluss oftmals deutlich später (bis 15. September) gesetzt, weil die Vergabe der Studienplätze schneller abgewickelt werden kann. Wichtig: Sofern bei der Bewerbung Printunterlagen einzureichen sind, zählt nicht das Datum des Poststempels, sondern das Datums des Eingangs an der Hochschule bzw. Universität!