Elternabende und Co.

Elternabende und ähnliches gehören zu den wichtigen Aufgaben der Eltern, wenn das Kind zur Schule geht. Was noch alles dazu gehört, erfahren Sie hier.

Der Weg dorthin ist den Schulen in Niedersachsen aber durch das sogenannte Prinzip der eigenverantwortlichen Schule – mal mehr, mal weniger – freigestellt. Überdies gibt es auch in der Gestaltung des Zusammenlebens große Spielräume. Da bleiben unterschiedliche Sichtweisen über den richtigen Weg sowie über die Gestaltung des Miteinanders in der Schule nicht aus. Um demokratische Strukturen auch in der Schule zu verankern sind Wege eröffnet worden, die eine Beteiligung der unmittelbar Betroffenen ermöglichen, also der Schüler*innen und – soweit diese noch minderjährig sind – ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten als deren Rechtsvertreter*innen. Eltern sind die Interessenvertreter*innen ihrer Kinder in der Schule. Dadurch lassen sich ihre Einwirkungs- und teilweise Mitspracherechte aus dieser Stellvertreterfunktion ableiten. Es ist höchst sinnvoll, wenn die vom Gesetzgeber angebotenen Möglichkeiten auch genutzt werden. Hier eine Auflistung der Aufgaben, die von Eltern in Vertretung ihrer Kinder wahrgenommen werden können sowie der damit verbundenen Zeitbedarfe:

Elterntermine wie Elternabende

Im Folgenden sind verschiedene Termine, die Eltern wahrnehmen können und auch sollten:

  • Elternabende (Erziehungsberechtigte einer Klasse sind unter sich, meist mit Klassenlehrkraft – mindestens zwei Abende pro Jahr)
  • Elternsprechtage (Möglichkeit von Gesprächen mit Lehrkräften – mindestens zwei pro Jahr)
  • überdies können persönlich vereinbarte Gesprächstermine stattfinden
  • Schulveranstaltungen mit/für Eltern
  • ggf. Elternstammtisch oder ähnliche Veranstaltungen für Eltern einer Klasse

Klassenelternschaft (Vorsitz oder Stellvertretung)

  • Elternabende (mindestens zwei pro Jahr, Vorlage einer Tagesordnung)
  • Zeit zur Wahrnehmung von Aufgaben aus der Elternvertretung (Kontakte zu beispielsweise Mit-Eltern, Klassenleitung, Lehrkräften, Schulleitung, Organisation von Protokollführungen/Mitteilungen an Eltern der Klasse)
  • Mitglied des Schulelternrates (drei bis vier Sitzungen pro Jahr)
  • ggf. Mitglied in der Klassenkonferenz (nicht zwingend)

Klassenkonferenz (ein bis drei Elternvertreter*innen)

Überdies können Eltern noch bei verschiedenen Konferenzen teilnehmen:

  • Zeugniskonferenzen (zwei pro Jahr)
  • Konferenzen aus gegebenem Anlass

Schulelternrat

Des Weiteren können Eltern im Stadtelternrat vertreten sein oder sich an diesen bei Fragen wenden.

  • drei bis vier Sitzungen pro Jahr, ggf. mehr bei gegebenen Anlässen
  • Vorstand (aus dem Gremium gewählt) als beispielsweise Organisator*in und Sprecher*in des Gremiums
  • Zeit zur Wahrnehmung von Aufgaben aus der Vertretung der Elternschaft gegenüber der Schulleitung, dem Schulträger (Verwaltung und ggf. Schulausschuss), den Schulbehörden (Landesschulbehörde)
  • Unterstützung von Klassenelternschaften und deren Vorsitzenden
  • Des Weiteren kann man Mitglied des Stadtelternrats (nicht zwingend, Wahl in einer Delegiertenversammlung) sein
  • ggf. Mitglied eines Arbeitskreises des Stadtelternrats (nicht zwingend)
  • ggf. Mitglied im Schulvorstand (nicht zwingend, Wahl durch Schulelternrat, wählbar ist jedes Mitglied einer Klassenelternschaft)
  • Außerdem kann man Vertretung in übergeordneten regionalen oder überregionalen Interessenvertretungen i.d.R. bezogen auf einzelne Schulformen sein

Schulvorstand

  • unbestimmte Anzahl von Sitzungen
  • Dabei orientieren sich die Aufgaben gem. § 38 des Niedersächsischen Schulgesetzes

Gesamtkonferenz

  • zwei und mehr Sitzungen pro Jahr
  • Zeit zur Wahrnehmung der Aufgaben, die sich aus Sitzungen der Gesamtkonferenz ergeben

Fachkonferenzen (für jedes in der Klasse erteilte Unterrichtsfach)

  • zwei bis drei Sitzungen pro Jahr (bei gegebenen Anlässen auch mehr)
  • ggf. Zeit für Eigeninitiativen im Zusammenhang mit dem vertretenen Fach

Stadtelternrat

  • in der Regel monatliche Sitzungen in der Schulzeit
  • Mitglied in einem Arbeitskreis des Stadtelternrats
  • Zeit für die Aufarbeitung übernommener Aufgaben
  • ggf. delegiertes Mitglied im SchuBiA des Rates der Stadt

Regionselternrat

  • Besonderheit der Region Hannover, Mitglieder aus Schulen in Trägerschaft der Region – vorwiegend berufsbildende Schulen und Förderschulen – aber auch aus Schulen der Landeshauptstadt
  • Gremium mit überwiegendem Informations- und Beratungsauftrag