Fortbildungen und Studium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung
Es werden eine Vielzahl von Fortbildungen angeboten. Für die Karriereentwicklung sind insbesondere die Aufstiegsfortbildungen interessant, die mit einer offiziellen Abschlussprüfung abgeschlossen werden. Aufgrund seiner jahrhundertealten Tradition ist dadurch der Meistertitel (z. B. Tischlermeister) besonders bekannt.
Der Meisterbrief berechtigt hierdurch zur Ausbildung von Auszubildenden. Außerdem ist der Meisterbrief, insbesondere in sicherheitskritischen Berufen, Voraussetzung für die berufliche Selbstständigkeit. Schließlich ist der Meister-Abschluss dem Bachelor-Abschluss einer Universität oder Hochschule gleichgestellt d.h. mit einem Meisterbrief kann man ein Master-Studium aufnehmen.
Neben dem Meisterbrief ergeben sich auf der Basis einer abgeschlossenen Berufsausbildung weitere Möglichkeiten für ein Studium.
- Traditionell kann die Fachhochschulreife an der Fachoberschule, Jahrgangsstufe 12 („FOS 12B“), in einem Jahr erworben werden. Die Fachhochschulreife kann in Abhängigkeit von dem erlernten Ausbildungsberuf für verschiedene Berufsfelder erworben werden.
- Niedersachsen und einige weitere Bundesländer haben die „offene Hochschule“ eingeführt. Wer eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und in dem erlernten Beruf mindestens drei Jahre gearbeitet hat, kann sich für einen inhaltlich passenden Bachelor-Studiengang an einer Universität oder Hochschule bewerben.
In der Grafik siehst du nochmal etwas genauer, welche Wege du nach einer abgeschlossenen dualen Berufsausbildung gehen kannst. Du kannst mit einer Ausbildung sogar so weit kommen, dass du den Master erwirbst. Hierzu brauchst du deshalb also nicht immer zwingend Abitur.