Ein Abschluss in Bremen wird anders benannt als in anderen Bundesländern. Welcher Abschluss in Bremen welchen Namen in anderen Bundesländern trägt, erfährst du hier.
Die einfache Berufsbildungsreife
Die einfache Berufsbildungsreife (EinfBBR, Hauptschulabschluss in anderen Bundesländern) kann in Bremen nach neun oder zehn Schulbesuchsjahren an der Oberschule erworben werden. Dabei muss man für die Zuerkennung entsprechende Leistungen am Ende der Jahrgangsstufe 9, zum Halbjahr der Jahrgangsstufe 10 oder am Ende der Jahrgangsstufe 10 erreichen. Es besteht zudem die Möglichkeit, die einfache Berufsbildungsreife durch eine entsprechende Prüfung in Jahrgangsstufe 10 zu erhalten. Sie ist auch Zugangsvoraussetzung für bestimmte Bildungsgänge an Berufsfachschulen. Des Weiteren bieten die berufsbildenden Schulen Möglichkeiten, die einfache Berufsbildungsreife zu erwerben.
Die erweiterte Berufsbildungsreife
Die erweiterte Berufsbildungsreife (ErwBBR, erweiterter Hauptschulabschluss in anderen Bundesländern) kann an Oberschulen am Ende des Jahrgangs 10 durch eine Prüfung erworben werden. Dabei besteht am Gymnasium die Möglichkeit diesen Abschluss, nach Wiederholung der neunten Klasse durch eine Prüfung zu erlangen, an Werkschulen am Ende des Jahrgangs 11. Der Abschluss berechtigt zum Besuch bestimmter Berufsfachschulen. Des Weiteren kann die erweiterte Berufsbildungsreife auch in verschiedenen Bildungsgängen an berufsbildenden Schulen erworben werden.
Der Mittlere Schulabschluss
Der Mittlere Schulabschluss (MSA, Realschulabschluss in anderen Ländern) wird am Ende der Jahrgangsstufe 10 an den Oberschulen durch Prüfung erworben. An Gymnasien kann man die Prüfung zum MSA frühestens am Ende des ersten Jahres der Gymnasialen Oberstufe abgelegen. Den Mittlere Schulabschluss kann man außerdem in verschiedenen Bildungsgängen der berufsbildenden Schulen erlangen. Der Mittlere Schulabschluss berechtigt zum Besuch bestimmter Berufsfachschulen oder bei entsprechenden Leistungen zu Bildungsgängen, die zur Fachhochschulreife führen. Ab einem bestimmten Leistungsniveau ermöglicht er den Zugang zu Bildungsgängen, die zur Allgemeinen Hochschulreife führen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, mit Abschluss einer betrieblichen Ausbildung die Einfache bzw. Erweiterte Berufsbildungsreife oder den Mittleren Schulabschluss zuerkannt zu bekommen.
Die Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife (FHR) umfasst einen schulischen und einen berufsbezogenen Teil. Dabei berechtigt sie zum Studium an einer Fachhochschule oder Hochschule. Schüler*innen, die in der gymnasialen Oberstufe die allgemeine Hochschulreife nicht erreichen, können unter bestimmten Bedingungen den schulischen Teil der Fachhochschulreife zuerkannt bekommen. Darüberhinaus kann man die Fachhochschulreife z.B. an Fachoberschulen, der zweijährigen höheren Handelsschule oder in einigen doppelqualifizierenden Bildungsgängen erwerben. Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Hochschule und unter bestimmten Voraussetzungen an Universitäten. In Verbindung mit einer abgeschlossenen anerkannten Berufsausbildung oder einer mindestens fünfjährigen einschlägigen Berufstätigkeit ermöglicht sie außerdem den Besuch einer Berufsoberschule. Hier kann nach einem Jahr die allgemeine Hochschulreife erworben werden.
Die allgemeine Hochschulreife
Die allgemeine Hochschulreife (AHR, auch Abitur genannt) wird bei erfolgreichem Durchlaufen der gymnasialen Oberstufe an einer Oberschule oder einem Gymnasium erreicht. Daneben kann man das Abitur auch an berufsbildenden Schulen, z.B. Beruflichen Gymnasien, in doppelqualifizierenden Bildungsgängen oder auf dem zweiten Bildungsweg an der Erwachsenenschule erlangen.